Stabain bietet eine Wohnbegleitung in den eigenen vier Wänden für Menschen mit einer kognitiven, körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung. Sie unterstützt und fördert Menschen in der Entwicklung der persönlichen Wohnkompetenz.
Stabain richtet sich bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach den folgenden Grundsätzen:
Im Sinne der Inklusion gibt es unterschiedliche Menschen auf dieser Welt. Es soll «normal» sein, dass jeder Mensch so akzeptiert wird, wie sie oder er ist.
Wir unterstützen das selbständige und eigenständige Wohnen im eigenen oder gemieteten zu Hause. Der Kontakt zu Nachbarn und dem sozialen Umfeld kann erlebt werden. Wir richten uns bei unserer Tätigkeit nach der UNO Behindertenrechtskonvention, die in der Schweiz seit Mai 2014 in Kraft getreten ist.
Durch das Zusammenwohnen in einem Mehrfamilienhaus ermöglicht sich die Partizipation – sich beteiligen am «normalen» Alltag und des Zusammenlebens.
Der gegenseitige Austausch in der Zusammenarbeit zwischen der begleiteten Person (Klient) und der Wohnbegleitung ist uns äusserst wichtig und fördert so die Partizipation. Die Verbundenheit mit den Angehörigen und der gesetzlichen Vertretung begrüssen wir und berücksichtigen deren Interessen. Dies im Bewusstsein, dass erwachsene Menschen mit einer Beeinträchtigung ihr eigenes Leben soweit wie möglich selbstbestimmt führen wollen.
Wir sind ein Team mit unterschiedlichen Persönlichkeiten und verschiedenen beruflichen Hintergründen. Das vorhandene, spezifische Fachwissen nutzen wir, indem wir uns gegenseitig ergänzen. Unser Team ist praktisch orientiert und lebensnah.
Die Professionalität zeigt sich in unserer offenen Zusammenarbeit, im regelmässigen Fachaustausch und durch Einbezug von Fachpersonen zur Weiterentwicklung.
Wir streben eine hohe Qualität in unserem Angebot an und gehen nach individuell definierten Arbeitsaufträgen vor. Die Arbeitsaufträge werden regelmässig von der Geschäftsführung und dem Team überprüft und angepasst. Unsere agogische Begleitung ist wertschätzend, einfühlend, unterstützend und nicht bevormundend. Besonders achten wir darauf, in welcher Lebensphase sich die begleitete Person (Klient) befindet und welche Bedürfnisse damit verbunden sind.
Wir bieten eine Wohnbegleitung in den eigenen vier Wänden und die Unterstützung bei Angelegenheiten ausserhalb der eigenen Wohnung an.
Wir sind eine private Firma. Bewusst haben wir diese Form gewählt, weil wir kein Fremdkapital für die Gründung unserer Firma «stabain die-wohnbegleitung» benötigen und weder Spenden generieren noch finanzielle Beiträge der Krankenkassen oder der Gemeinden beantragen wollen.
Unsere Wohnbegleitung ist für Menschen gedacht, die eine kognitive, körperliche oder psychische Beeinträchtigung haben und die eine Invalidenrente (IV) beziehen.
Das Angebot gilt auch für Menschen ohne IV, die sich in einer Lebenskrise befinden oder Schwierigkeiten haben, ihren Alltag zu strukturieren. Sie müssen die anfallenden Kosten als Selbstzahler tragen.
Wir begleiten Menschen ab 24 Jahren bis über das Pensionsalter hinaus. Die Voraussetzung ist, dass die Klienten körperlich und kognitiv im Stand sind, den eigenen Haushalt selbständig mit Anleitung führen, und ausserhalb der eigenen Wohnform die sozialen Netzwerke pflegen und sich engagieren zu können. Das Einzugsgebiet von „stabain die-wohnbegleitung“ beschränkt sich mehrheitlich auf das Zürcher Oberland. Unsere Umgangssprache ist Deutsch.
Eine solide Zusammenarbeit und ein regelmässiger Austausch zwischen Familie, gesetzlicher Vertretung, Ärzten, Arbeitgebern, Spitex und weiteren involvierten Organisationen und Personen sind für das gute Gelingen einer Wohnbegleitung entscheidend. Wir arbeiten, wenn immer möglich mit dem bereits bestehenden Helfernetz zusammen und nehmen mit dem Wissen der Klienten aktiv Kontakt auf. Wenn immer möglich finden die Gespräche unter Einbezug der betroffenen Person statt.
Menschen mit akuter Suchtproblematik oder Selbst- oder Fremdgefährdung können wir in unserem Rahmen nicht begleiten.
• Unterstützung bei der Gestaltung und Strukturierung der Woche
• Unterstützung bei den wöchentlichen Haushaltsarbeiten und Einkäufen
• Unterstützung beim Kochen einfacher Mahlzeiten
• Bei Bedarf Unterstützung bei der Körperpflege (ggf. Einbezug Spitex)
• Unterstützung bei der Administration, Korrespondenz, Umgang mit Finanzen
• Begleitung auf Amtsstellen, zu Netzgesprächen, zu Ärzten, Therapien etc.
• Hilfestellung und allenfalls Begleitung bei der Ferien- und Freizeitgestaltung und deren Umsetzung
Wir unterstützen und fördern unsere Klienten lebenspraktisch in ihrer Wohnkompetenz, damit Sie so selbständig wie möglich in ihrer eigenen Wohnung leben können. Zudem helfen wir ihnen, sich im Alltag besser und selbständiger zurecht zu finden.
Die Ziele werden individuell zwischen der Wohnbegleitung und dem Klienten vereinbart. Die Wohnbegleitung unterstützt den Klienten so, dass er seine persönlich gesetzten Ziele erreichen kann. Dazu dient der Organisationsplan, der gemeinsam ausgearbeitet wird.
• Soweit möglich, Vorbeugung von sozialer Isolation
• Erhaltung und Erweiterung der Selbständigkeit
• Prävention und Begleitung von persönlichen Krisen
• Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen involvierten Stellen (Familie, gesetzliche Vertreter, Arbeitsplatz, Arzt etc.)
Die Wohnbegleitung findet regelmässig in Form von Hausbesuchen statt. Der zeitliche Umfang beträgt im Normalfall zwischen zwei und vier Stunden pro Woche.
In dieser Zeit wird der Haushalt gemeinsam erledigt oder die Klienten werden zu externen Terminen begleitet. Die Wohnbegleitung kann auch beratende Funktionen übernehmen, dies kann eine Hilfestellung im Alltag, oder ein klärendes, persönliches Gespräch sein.
Ohne das Einverständnis des Klienten werden keine Handlungen vorgenommen, ausser es liegt eine gesundheitliche oder persönliche Gefährdung vor.
In unserer Firma verwenden wir, zwecks Schaffung einer familiären Atmosphäre, normalerweise das “du”, ausser wenn ein Klient explizit mit “Sie” angesprochen werden will.
Die Wohnbegleitung kann auf eine beschränkte oder unbegrenzte Zeitdauer eingerichtet werden.
Wir sind konfessionell neutral.
Interessierte Personen oder deren Vertreter können sich bei der Geschäftsführung per Telefon oder auf unserer Webseite stabain.ch oder die-wohnbegleitung.ch melden.
Bei einem Erstgespräch werden die Machbarkeit, Inhalte und Ziele sowie die Finanzierungsmöglichkeiten der Wohnbegleitung mit dem Klienten und den Bezugspersonen, Fachstellen und weiteren involvierten Diensten vereinbart.
Bei Menschen mit einer IV-Rente können die Leistungen durch die Hilflosenentschädigung und durch die krankheitsbedingten Zulagen der Ergänzungsleistung finanziert werden.
In der Regel reichen die finanzierten Dienstleistungen nicht vollständig zur Deckung unserer Kosten. Der Restbetrag muss folglich durch den Klienten selbst finanziert werden.
Menschen ohne IV-Rente können unter gewissen Umständen bei der AHV/IV eine Hilflosenentschädigung beantragen. Bei Erreichung des Pensionsalters ist die AHV für die Finanzierung zuständig.
In einem Wohnbegleitvertrag und im Organisationsplan werden die Inhalte, Ziele, Dauer etc. festgelegt. Danach wird eine passende Wohnbegleitperson gesucht und dem Klienten vorgestellt.
Jährlich findet eine Standortbestimmung mit dem Helfernetz statt, die Abmachungen des Vertrages werden überprüft und nach Bedarf angepasst.
Die Wohnbegleitung kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf Ende eines Monats von einer der beiden Parteien gekündigt werden.
Gewalt, sexuelle Übergriffe und grobe Verstösse gegen die Abmachungen haben eine fristlose Kündigung zur Folge. In diesem Zusammenhang stützen wir uns auf das Merkblatt zur Verhinderung von Machtmissbrauch und sexuellen Übergriffen ab.
In der Wohnbegleitung arbeiten erfahrene Fachpersonen mit einer sozialpädagogischen, agogischen, pflegerischen Ausbildung oder Personen mit einer ausgewiesenen Berufs- und Lebenserfahrung.
Gegenseitiges Vertrauen und Respekt sind die Voraussetzungen für eine gelingende Zusammenarbeit.
Zwischen der Geschäftsführung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter findet ein zeitnaher und themenbezogener Austausch statt. Mindestens quartalsweise findet eine strukturierte Teamsitzung des Betreuungsteams statt. Die Geschäftsführung unterstützt die Teilnahme an themenbezogenen Fortbildungen, sowie Supervisionen bei Bedarf.
Zur Qualitätsentwicklung und Förderung der Mitarbeitenden findet mindestens einmal im Jahr ein strukturiertes Mitarbeitergespräch mit Zielvereinbarungen und Leistungsbeurteilung statt.